Allgemeine Geschäfts- und Lieferbedingungen (AGB) der Kreafaktur GmbH
1. Geltungsbereich und Allgemeines
1.1. Diese Allgemeinen Geschäfts- und Lieferbedingungen gelten für alle Verträge, Lieferungen und sonstigen Leistungen zwischen der Kreafaktur GmbH (nachfolgend „Auftragnehmer“) und ihren Kunden (nachfolgend „Auftraggeber“), soweit nicht ausdrücklich schriftlich etwas anderes vereinbart ist.
1.2. Abweichende, entgegenstehende oder ergänzende Geschäftsbedingungen des Auftraggebers werden nicht Vertragsbestandteil, es sei denn, der Auftragnehmer stimmt ihrer Geltung ausdrücklich schriftlich zu.
1.3. Diese Bedingungen gelten auch für alle künftigen Geschäfte zwischen den Vertragsparteien.
1.4. Sämtliche Vereinbarungen bedürfen der Schriftform. Mündliche Zusagen oder Nebenabreden sind nur wirksam, wenn sie vom Auftragnehmer schriftlich bestätigt werden.
1.2. Abweichende, entgegenstehende oder ergänzende Geschäftsbedingungen des Auftraggebers werden nicht Vertragsbestandteil, es sei denn, der Auftragnehmer stimmt ihrer Geltung ausdrücklich schriftlich zu.
1.3. Diese Bedingungen gelten auch für alle künftigen Geschäfte zwischen den Vertragsparteien.
1.4. Sämtliche Vereinbarungen bedürfen der Schriftform. Mündliche Zusagen oder Nebenabreden sind nur wirksam, wenn sie vom Auftragnehmer schriftlich bestätigt werden.
2. Angebote und Vertragsschluss
2.1. Angebote des Auftragnehmers sind freibleibend und unverbindlich, sofern sie nicht ausdrücklich als verbindlich bezeichnet werden.
2.2. Ein Vertrag kommt erst mit schriftlicher Auftragsbestätigung durch den Auftragnehmer oder durch Ausführung der Leistung zustande.
2.3. Technische oder gestalterische Änderungen, die den Zweck des Vertrages nicht wesentlich beeinträchtigen, bleiben vorbehalten.
2.4. Der Auftragnehmer behält sich das Eigentum und Urheberrecht an allen Entwürfen, Skizzen, Zeichnungen, Dateien und sonstigen Unterlagen vor. Diese dürfen ohne Zustimmung weder vervielfältigt noch Dritten zugänglich gemacht werden.
2.2. Ein Vertrag kommt erst mit schriftlicher Auftragsbestätigung durch den Auftragnehmer oder durch Ausführung der Leistung zustande.
2.3. Technische oder gestalterische Änderungen, die den Zweck des Vertrages nicht wesentlich beeinträchtigen, bleiben vorbehalten.
2.4. Der Auftragnehmer behält sich das Eigentum und Urheberrecht an allen Entwürfen, Skizzen, Zeichnungen, Dateien und sonstigen Unterlagen vor. Diese dürfen ohne Zustimmung weder vervielfältigt noch Dritten zugänglich gemacht werden.
3. Preise und Zahlungsbedingungen
3.1. Alle Preise verstehen sich netto zuzüglich der gesetzlichen Mehrwertsteuer, Verpackungs-, Fracht-, Porto- und Versicherungskosten.
3.2. Rechnungen sind sofort nach Erhalt ohne Abzug fällig, sofern nichts anderes schriftlich vereinbart wurde.
3.3. Skonti oder sonstige Abzüge werden nicht anerkannt, sofern sie nicht ausdrücklich schriftlich vereinbart sind.
3.4. Bei Zahlungsverzug ist der Auftragnehmer berechtigt, Verzugszinsen in Höhe von 9 Prozentpunkten über dem Basiszinssatz (§ 288 Abs. 2 BGB) zu berechnen.
3.5. Der Auftragnehmer ist berechtigt, bei größeren Aufträgen angemessene Vorauszahlungen oder Teilzahlungen zu verlangen.
3.6. Kommt der Auftraggeber mit Zahlungen in Verzug oder verschlechtern sich seine Vermögensverhältnisse wesentlich, ist der Auftragnehmer berechtigt, noch nicht ausgeführte Leistungen zurückzuhalten oder Vorauszahlung zu verlangen.
3.2. Rechnungen sind sofort nach Erhalt ohne Abzug fällig, sofern nichts anderes schriftlich vereinbart wurde.
3.3. Skonti oder sonstige Abzüge werden nicht anerkannt, sofern sie nicht ausdrücklich schriftlich vereinbart sind.
3.4. Bei Zahlungsverzug ist der Auftragnehmer berechtigt, Verzugszinsen in Höhe von 9 Prozentpunkten über dem Basiszinssatz (§ 288 Abs. 2 BGB) zu berechnen.
3.5. Der Auftragnehmer ist berechtigt, bei größeren Aufträgen angemessene Vorauszahlungen oder Teilzahlungen zu verlangen.
3.6. Kommt der Auftraggeber mit Zahlungen in Verzug oder verschlechtern sich seine Vermögensverhältnisse wesentlich, ist der Auftragnehmer berechtigt, noch nicht ausgeführte Leistungen zurückzuhalten oder Vorauszahlung zu verlangen.
4. Liefer- und Leistungsfristen
4.1. Liefertermine sind nur verbindlich, wenn sie vom Auftragnehmer ausdrücklich schriftlich bestätigt wurden.
4.2. Höhere Gewalt, Betriebsstörungen, Streik, Aussperrung oder unverschuldete Lieferverzögerungen bei Zulieferern verlängern die Lieferfrist angemessen.
4.3. Teillieferungen sind zulässig und können gesondert berechnet werden.
4.4. Der Versand erfolgt auf Gefahr des Auftraggebers. Eine Transportversicherung wird nur auf ausdrücklichen Wunsch und auf Kosten des Auftraggebers abgeschlossen.
4.2. Höhere Gewalt, Betriebsstörungen, Streik, Aussperrung oder unverschuldete Lieferverzögerungen bei Zulieferern verlängern die Lieferfrist angemessen.
4.3. Teillieferungen sind zulässig und können gesondert berechnet werden.
4.4. Der Versand erfolgt auf Gefahr des Auftraggebers. Eine Transportversicherung wird nur auf ausdrücklichen Wunsch und auf Kosten des Auftraggebers abgeschlossen.
5. Gestaltung, Freigaben und Korrekturen
5.1. Entwürfe, Korrekturabzüge, Muster oder Probeandrucke sind vom Auftraggeber sorgfältig zu prüfen und schriftlich freizugeben.
5.2. Nach Freigabe übernimmt der Auftragnehmer keine Haftung für etwaige Fehler, die vom Auftraggeber übersehen wurden.
5.3. Nachträgliche Änderungen auf Wunsch des Auftraggebers, einschließlich Maschinenstillstand oder Materialaufwand, werden gesondert berechnet.
5.4. Der Auftragnehmer ist berechtigt, zur Auftragserfüllung Subunternehmer zu beauftragen.
5.2. Nach Freigabe übernimmt der Auftragnehmer keine Haftung für etwaige Fehler, die vom Auftraggeber übersehen wurden.
5.3. Nachträgliche Änderungen auf Wunsch des Auftraggebers, einschließlich Maschinenstillstand oder Materialaufwand, werden gesondert berechnet.
5.4. Der Auftragnehmer ist berechtigt, zur Auftragserfüllung Subunternehmer zu beauftragen.
6. Folierungen, Verklebungen und Folienentfernung
6.1. Der Auftragnehmer verwendet ausschließlich hochwertige Folienmaterialien gemäß den Spezifikationen der Hersteller. Angaben zu Haltbarkeit und Witterungsbeständigkeit basieren auf Herstellerangaben unter Normbedingungen und stellen keine verbindliche Zusicherung dar.
6.2. Der Auftraggeber ist verpflichtet, das zu beklebende Fahrzeug oder Objekt vor Auftragsbeginn in sauberem, trockenem und technisch einwandfreiem Zustand bereitzustellen. Der Auftragnehmer haftet nicht für Haftungsprobleme, Blasenbildung oder Ablösungen infolge von Schmutz, Wachs, Politur, Silikon, Rost, Lackmängeln oder Reparaturlacken.
6.3. Nach der Verklebung ist das Fahrzeug mindestens 24 Stunden bei Raumtemperatur ruhen zu lassen, um eine ordnungsgemäße Haftung der Folie zu gewährleisten.
6.4. Der Auftragnehmer übernimmt keine Haftung für Lackschäden, Farbveränderungen, Rückstände oder sonstige Oberflächenbeeinträchtigungen, die beim Entfernen der Folie entstehen – insbesondere dann, wenn die Entfernung durch den Auftraggeber oder Dritte erfolgt.
6.5. Wird das Entfernen der Folie durch den Auftragnehmer beauftragt, erfolgt dies mit größtmöglicher Sorgfalt. Eine Haftung für Untergrundschäden ist jedoch auch in diesem Fall ausgeschlossen, sofern diese auf Alterung, Lackzustand oder unsachgemäße Vorbehandlung zurückzuführen sind.
6.6. Der Auftraggeber wird ausdrücklich darauf hingewiesen, dass insbesondere bei nachlackierten oder älteren Fahrzeugen Lackablösungen auftreten können.
6.7. Die Verantwortung für die Einhaltung gesetzlicher Vorschriften (z. B. TÜV, StVZO, Lichtdurchlässigkeit bei Scheibenfolien) liegt beim Auftraggeber.
6.2. Der Auftraggeber ist verpflichtet, das zu beklebende Fahrzeug oder Objekt vor Auftragsbeginn in sauberem, trockenem und technisch einwandfreiem Zustand bereitzustellen. Der Auftragnehmer haftet nicht für Haftungsprobleme, Blasenbildung oder Ablösungen infolge von Schmutz, Wachs, Politur, Silikon, Rost, Lackmängeln oder Reparaturlacken.
6.3. Nach der Verklebung ist das Fahrzeug mindestens 24 Stunden bei Raumtemperatur ruhen zu lassen, um eine ordnungsgemäße Haftung der Folie zu gewährleisten.
6.4. Der Auftragnehmer übernimmt keine Haftung für Lackschäden, Farbveränderungen, Rückstände oder sonstige Oberflächenbeeinträchtigungen, die beim Entfernen der Folie entstehen – insbesondere dann, wenn die Entfernung durch den Auftraggeber oder Dritte erfolgt.
6.5. Wird das Entfernen der Folie durch den Auftragnehmer beauftragt, erfolgt dies mit größtmöglicher Sorgfalt. Eine Haftung für Untergrundschäden ist jedoch auch in diesem Fall ausgeschlossen, sofern diese auf Alterung, Lackzustand oder unsachgemäße Vorbehandlung zurückzuführen sind.
6.6. Der Auftraggeber wird ausdrücklich darauf hingewiesen, dass insbesondere bei nachlackierten oder älteren Fahrzeugen Lackablösungen auftreten können.
6.7. Die Verantwortung für die Einhaltung gesetzlicher Vorschriften (z. B. TÜV, StVZO, Lichtdurchlässigkeit bei Scheibenfolien) liegt beim Auftraggeber.
7. Gewährleistung und Haftung
7.1. Offensichtliche Mängel sind unverzüglich, spätestens innerhalb von 8 Tagen nach Erhalt der Ware, schriftlich anzuzeigen.
7.2. Bei berechtigten Mängeln hat der Auftragnehmer das Recht zur Nachbesserung. Schlägt diese fehl, kann der Auftraggeber Minderung oder Rücktritt verlangen.
7.3. Schadensersatzansprüche des Auftraggebers – gleich aus welchem Rechtsgrund – sind ausgeschlossen, soweit sie nicht auf Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit des Auftragnehmers beruhen.
7.4. Für mittelbare Schäden, entgangenen Gewinn oder Folgeschäden haftet der Auftragnehmer nicht.
7.5. Geringfügige Farb-, Maß- oder Materialabweichungen stellen keinen Mangel dar und sind produktionsbedingt branchenüblich.
7.2. Bei berechtigten Mängeln hat der Auftragnehmer das Recht zur Nachbesserung. Schlägt diese fehl, kann der Auftraggeber Minderung oder Rücktritt verlangen.
7.3. Schadensersatzansprüche des Auftraggebers – gleich aus welchem Rechtsgrund – sind ausgeschlossen, soweit sie nicht auf Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit des Auftragnehmers beruhen.
7.4. Für mittelbare Schäden, entgangenen Gewinn oder Folgeschäden haftet der Auftragnehmer nicht.
7.5. Geringfügige Farb-, Maß- oder Materialabweichungen stellen keinen Mangel dar und sind produktionsbedingt branchenüblich.
8. Eigentumsvorbehalt und Urheberrecht
8.1. Die gelieferte Ware bleibt bis zur vollständigen Bezahlung Eigentum des Auftragnehmers.
8.2. Entwürfe, Designs, Reinzeichnungen, Dateien und sonstige gestalterische Leistungen unterliegen dem Urheberrecht. Das Nutzungsrecht wird nur für den vereinbarten Zweck übertragen.
8.3. Eine Weitergabe, Veränderung oder Wiederverwendung über den vereinbarten Zweck hinaus bedarf der ausdrücklichen schriftlichen Zustimmung.
8.4. Der Auftragnehmer ist berechtigt, auf den von ihm erstellten Erzeugnissen in geeigneter Weise auf seine Urheberschaft hinzuweisen und diese als Referenz zu nutzen.
8.2. Entwürfe, Designs, Reinzeichnungen, Dateien und sonstige gestalterische Leistungen unterliegen dem Urheberrecht. Das Nutzungsrecht wird nur für den vereinbarten Zweck übertragen.
8.3. Eine Weitergabe, Veränderung oder Wiederverwendung über den vereinbarten Zweck hinaus bedarf der ausdrücklichen schriftlichen Zustimmung.
8.4. Der Auftragnehmer ist berechtigt, auf den von ihm erstellten Erzeugnissen in geeigneter Weise auf seine Urheberschaft hinzuweisen und diese als Referenz zu nutzen.
9. Verwahrung, Versicherung und Referenznutzung
9.1. Vorlagen, Daten, Materialien und Werkzeuge werden nur nach ausdrücklicher Vereinbarung und gegen Vergütung über den Auftragszeitraum hinaus verwahrt.
9.2. Eine Versicherung erfolgt nur auf ausdrücklichen Wunsch und Kosten des Auftraggebers.
9.3. Der Auftragnehmer ist berechtigt, Abbildungen der gefertigten Produkte zu Referenz- und Werbezwecken zu verwenden, sofern der Auftraggeber dem nicht ausdrücklich schriftlich widerspricht.
9.2. Eine Versicherung erfolgt nur auf ausdrücklichen Wunsch und Kosten des Auftraggebers.
9.3. Der Auftragnehmer ist berechtigt, Abbildungen der gefertigten Produkte zu Referenz- und Werbezwecken zu verwenden, sofern der Auftraggeber dem nicht ausdrücklich schriftlich widerspricht.
10. Erfüllungsort, Gerichtsstand und Schlussbestimmungen
10.1. Erfüllungsort und Gerichtsstand für alle Streitigkeiten ist der Sitz des Auftragnehmers, sofern der Auftraggeber Kaufmann ist.
10.2. Es gilt ausschließlich das Recht der Bundesrepublik Deutschland.
10.3. Sollte eine Bestimmung dieser AGB unwirksam sein, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen unberührt. Die unwirksame Regelung ist durch eine solche zu ersetzen, die dem wirtschaftlichen Zweck am nächsten kommt.
10.2. Es gilt ausschließlich das Recht der Bundesrepublik Deutschland.
10.3. Sollte eine Bestimmung dieser AGB unwirksam sein, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen unberührt. Die unwirksame Regelung ist durch eine solche zu ersetzen, die dem wirtschaftlichen Zweck am nächsten kommt.
Hinweis: Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für sämtliche Leistungen der Kreafaktur GmbH, insbesondere in den Bereichen:
- Werbetechnik und Digitaldruck
- Fahrzeugfolierung und Beschriftung
- Textildruck und Werbeartikel
- Agenturleistungen, Grafikdesign und Marketing